Beschreibung
Willkommen bei Ihrer rechtssicheren Datenschutzerklärung für eine Homepage
Unverzichtbar für jeden Webseitenbetreiber ist eine rechtswirksame Datenschutzerklärung! Diese muss auf die Bedürfnisse des jeweiligen Webseiten-Betreibers angepasst sein. Jede Webseite geht mit den Daten seiner Besucher bzw. Kunden anders um – und muss deshalb unterschiedliche individuelle Regelungen treffen.
Im Leistungsumfang dieser Datenschutzerklärung für Homepage enthaltene Rechtstexte & Leistungen
- Professionelle, EUGH-konforme Datenschutzerklärung
- Impressum
- Verarbeitungsverzeichnis-Generator, über den ein gesetzeskonformes Verarbeitungsverzeichnis in wenigen Schritten realisiert werden kann
- Muster für die Dokumentation im Falle einer Datenpanne
- Muster zur Auskunftserteilung, Negativauskunft, Auskunftsablehnung wegen fehlender Identifizierbarkeit
- Muster: Kunde verlangt Löschung seiner Daten
- Handlungsanleitungen, die sich mit folgenden Themen auseinandersetzen:
- Der rechtssichere Umgang mit Newslettern nach der DSGVO
- Wie gestaltet man das Kontaktformular nach DSGVO wirklich rechtssicher
- Google-Analytics nach DSGVO rechtskonform einbinden
- Matomo (ehemals Piwik) rechtssicher einbinden
- Wie bindet man Videos richtig ein
- Verwendung von Bannern und Pop-Ups zur Information über Cookies
- Wann und wie können Telefonnummern an Paketdienstleister zu Ankündigungszwecken weitergeleitet werden
- Unter welchen Voraussetzungen können Kundenfeedback-Anfragen versendet werden
- und vieles mehr!
Bedarfsgerechte Datenschutzerklärung, die Ihrer Onlinepräsenz gerecht wird
In unserem Mandantenportal, werden Sie nach der Buchung der Datenschutzerklärung für Homepage freigeschaltet. Dort können Sie dann zunächst den neuen Service der IT-Recht Kanzlei, den Websitescanner EasyScan, kostenfrei in Anspruch nehmen. EasyScan prüft Ihre Website auf datenschutzrelevante Dienste und konfiguriert ihre Datenschutzerklärung entsprechend vor. Danach können Sie diese mit wenigen weiteren Klicks (Ja- Nein-Auswahl) an die Bedürfnisse Ihrer Internetpräsenz anpassen. Mehr Informationen zu EasyScan finden Sie hier.
Das Ergebnis ist eine bedarfsgerechte Datenschutzerklärung, die Ihnen in den Formaten HTML, PDF, als Text-Datei und als HTML Code Copy&Paste-Variante zur Verfügung gestellt werden.
Rechtssicher bleiben und Schutz vor Abmahnungen durch unseren Update-Service
Die Datenschutzerklärung für Homepage wird durch die Fachanwälte der IT-Recht Kanzlei beständig und zuverlässig an die aktuellsten rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasst und bleibt so dauerhaft rechtssicher.
Sollte sich für Ihre gebuchten Rechtstexte ein Änderungsbedarf ergeben, werden Sie zeitnah informiert.
Vereinfachung der Einbindung und Aktualisierung mit dem Hosting-Service
Ein komfortabler Service zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung ist der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei. Dabei wird die von der IT-Recht Kanzlei bereitgestellte Datenschutzerklärung für die betreffende Website auf einem Server der Kanzlei gespeichert und zum Abruf bereitgehalten.
Über einen individuellen Link kann der Betreiber einer Homepage-Präsenz direkt auf die für ihn hinterlegte Datenschutzerklärung weiterleiten.
Im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei kann er für diese Lösung auf eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zurückgreifen.
Nach der erstmaligen Konfiguration der Datenschutzerklärung über das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei und der Einrichtung des Links auf der Onlinepräsenz wird der Text der Datenschutzerklärung sowie evtl. Änderungen hieran über den individuellen Link des Seitenbetreibers sofort sichtbar, ohne dass er den neuen Text manuell übertragen muss.
Dies vereinfacht den Arbeitsaufwand deutlich.
Faire Kosten bei flexibler Vertragslaufzeit
Seit 2004 ist es ein Themenschwerpunkt der IT-Recht Kanzlei Onlinehändler mit abmahnsicheren Rechtstexten für den eCommerce zu versorgen und diese dauerhaft abzusichern.
Inzwischen nutzen abertausende gewerbliche Internetpräsenzen unsere Rechtstexte, was uns in die Lage versetzt hat, die durch die Fachanwälte unserer Kanzlei erstellten und permanent kontrollierten und aktualisierten Texte zu einem mehr als fairen monatlichen Preis, bei einer gleichzeitig – unüblich – kurzen Vertragslaufzeit von nur einem Monat, ohne versteckte Kosten anzubieten.
Das bedeutet für SIE:
- Nur 1 Monat Grund-Vertragslaufzeit
- Danach jederzeit monatlich kündbar
- Keine Einrichtungsgebühr
- KEINE automatische Verlängerung um weitere 6 Monate oder gar ein Jahr
- Inklusive Update-Service
- Abmahnsichere Rechtstexte
- Auch für Kleinunternehmer geeignet
Ist die Datenschutzerklärung für Homepage das, was Sie suchen?
Dann sind Sie jetzt nur noch einen Klick von Ihrer EUGH-konformen Datenschutzerklärung für Homepage entfernt.